Mitgliedschaft

Antrag auf Mitgliedschaft für Einzelpersonen

Grundvoraussetzung für einen Beitritt ist die IPSC-Sicherheitszulassung. Ohne diese Sicherheitszulassung ist eine Mitgliedschaft bei der IPSC Austria nicht möglich. Jugendliche können ab dem 12. Lebensjahr diese Prüfung mit Zustimmung und unter Anwesenheit des Erziehungsberechtigten absolvieren.
WICHTIGER HINWEIS:
DIE PRÜFUNG ZUR SICHERHEITSZULASSUNG IST KEINE SCHIESSAUSBILDUNG!
Eine Anmeldung zur Sicherheitszulassung kann nur erfolgen, wenn bereits grundlegende Kenntnisse über den IPSC-Schießsport sowie praktische Erfahrungen dazu in einem der IPSC-ausübenden Vereine gesammelt wurden und eine den Regeln entsprechende Ausrüstung (Holster, Magazine, Waffen) vorhanden ist.

ipsclogo

Alle Informationen zur IPSC-Sicherheitszulassung findet man hier:

Zum Online-Mitgliedschaftsantrag

Mitgliedschaft für Vereine

In der Generalversammlung 2018 wurden auch die Grundlagen für eine Mitgliedschaft von Vereinen bei der IPSC Austria geschaffen.

Nunmehr können auch juristische Personen = Vereine Mitglied der IPSC Austria werden. Voraussetzung ist, dass diese als Vereinszweck die Ausübung des Schießsports statutarisch verankert haben und die Arbeit der IPSC Austria durch Mitgliedsbeiträge, Sachspenden und sonstige Zuwendungen materiell und ideell unterstützen.

Antragstellung durch formloses Schreiben od. eMail an den Vorstand (Regionaldirektor od. Secretary).

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Vereine beträgt € 15.–