Antrag auf Mitgliedschaft für Einzelpersonen
Grundvoraussetzung für einen Beitritt ist die IPSC-Sicherheitszulassung. Ohne diese Sicherheitszulassung ist eine Mitgliedschaft bei der IPSC Austria nicht möglich. Jugendliche können ab dem 12. Lebensjahr diese Prüfung mit Zustimmung und unter Anwesenheit des Erziehungsberechtigten absolvieren.
WICHTIGER HINWEIS:
DIE PRÜFUNG ZUR SICHERHEITSZULASSUNG IST KEINE SCHIESSAUSBILDUNG!
Eine Anmeldung zur Sicherheitszulassung kann nur erfolgen, wenn bereits grundlegende Kenntnisse über den IPSC-Schießsport sowie praktische Erfahrungen dazu in einem der IPSC-ausübenden Vereine gesammelt wurden und eine den Regeln entsprechende Ausrüstung (Holster, Magazine, Waffen) vorhanden ist.

