
Von Deutscher Behördenseite wurde nunmehr hinsichtlich der Mitnahme langer Magazine (30 Schuiß Handgun, mehr als 10 Schuß Langwaffen) eine offizielle Klarstellung an die IPSc Austria übermittelt: Zitat:Langwaffenmagazine größer 10 Schuss und Kurzwaffenmagazine größer 20 Schuss stellen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 bzw. 1.2.4.4 WaffG in der seit dem 01.09.2020 geltenden Fassung verbotene Gegenstände…